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Bildungsziel
Die gewerblich-technische Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule. Sie vermittelt den technisch begabten jungen Menschen eine gründliche Fach- und Allgemeinbildung. Sie bereitet die Schüler auf das Berufsleben vor und ermöglicht ihnen den beruflichen Aufstieg. Das Zeugnis am Ende der 2-jährigen Schulzeit entspricht dem Bildungsabschluss der Realschule (Mittlere Reife) bzw. bei entsprechenden Leistungen dem Versetzungszeugnis nach Klasse 11 des Gymnasiums. Außerdem kann bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses in einem Metallberuf eine Lehrzeitverkürzung von einem Jahr gewährt werden. Deshalb sieht der Lehrplan mindestens einen Werkstatttag vor.
Abschluss
Die Fachschulreifeprüfung bildet den Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule. In der schriftlichen Prüfung wird der Nachweis einer gehobenen Allgemeinbildung sowie einer beruflichen Bildung erbracht. Schriftlich geprüft wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz. In der praktischen Prüfung beweist der Prüfling, dass er in ausreichendem Umfang handwerkliche Grundfertigkeiten erworben hat, diese bei der Herstellung von Werkstücken anwenden kann und dass er im Umgang mit Werkzeugmaschinen geübt ist. Hinzu kommt mindestens eine mündliche Prüfung.
Aufnahmevoraussetzungen
1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist
- der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,
- das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder
- der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes
2)
Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder der Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.
3)
Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.“
Möglichkeiten nach erfolgreichem Abschluss der gewerblich-technischen Berufsfachschule
Wer nach der Fachschulreifeprüfung ein Ausbildungsverhältnis in einem Metallberuf eingeht, kann eine Lehrzeitverkürzung von einem Jahr erhalten.
Die Fachschulreifeprüfung ermöglicht den Eintritt in den Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn (z.B. bei Polizei, Grenzschutz, Gemeindeverwaltung etc.).
Ist in der Fachschulreifeprüfung ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht, kann ein berufliches Gymnasium (Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium etc.) besucht werden, auf dem die Hochschulreife erworben werden kann.
Aufwendungen
Die Lernmittelfreiheit kann in Anspruch genommen werden.
Bücher können derzeit auch über das Bonussystem zum halben Preis erworben werden und sind dann Eigentum des Schülers.
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Zuständig ist das Landratsamt.
Auswahlverfahren
Unterrichtsfächer
1.) Pflichtbereich | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr |
---|---|---|
1.1 Allgemeiner Bereich | ||
Religionslehre | 2 | 1 |
Deutsch | 3 | 3 |
Englisch | 4 | 4 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
Mathematik | 2 | 2 |
Physik | 4 | 4 |
Sport | 2 | 2 |
Stunden Pflichtbereich | 19 | 18 |
1.2 Profilbereich | ||
Fachtheorie | 0 | 0 |
Berufsfachliche Kompetenz | 4 | 4 |
Projektkompetenz | 0 | 0 |
Fachpraxis | 0 | 0 |
Berufspraktische Kompetenz | 9 | 9 |
Stunden Profilbereich | 13 | 13 |
2. Wahlpflichtbereich | ||
IT-Kompetenz | 2 | 2 |
Chemie | 0 | 2 |
Schweißen | 1 | 0 |
Stunden Wahlpflichtbereich | 3 | 4 |
Stunden pro Woche insgesamt | 35 | 35 |
Anmeldung
Die Bewerbung um Aufnahme ist unter Verwendung des Anmeldeformulars, welches im Sekretariat sowie zum Download auf der Homepage der Erich-Hauser-Gewerbeschule erhältlich ist, zusammen mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf und einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses für das 1. Halbjahr an die Schule zu richten.
Anmeldeschluss ist der 1. März.
Es empfiehlt sich jedoch, die Anmeldung sofort nach Vorliegen des Halbjahreszeugnisses bzw. der Halbjahresinformation einzureichen. Für weitere Auskünfte steht der Abteilungsleiter gerne zur Verfügung.
Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.
Fragen?
Ansprechpartnerin 2-jährige Berufsfachschule Metall
Anne-Cathrin Burry