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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die EHG sind der Hauptschulabschluss und ein Ausbildungsvertrag mit einer ausbildungsberechtigten Zahnarztpraxis.
Abschluss
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer. Im schriftlichen Teil werden die Fächer Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschafts- und Sozialkunde, Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen und Praxisorganisation/ Praxisverwaltung geprüft. Im praktischen Teil zeigen die Auszubildenden, dass sie Patienten vor, während und nach der Behandlung betreuen sowie über Behandlungsabläufe und Prophylaxe informieren und zur Kooperation motivieren können. Die zukünftigen ZFA weisen ihre Kompetenz bei der Organisation von Behandlungsabläufen, bei der Praxisverwaltung und bei der Behandlungsassistenz nach. Dabei berücksichtigen sie die Erfordernisse von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sowie die Hygienevorschriften für die Zahnarztpraxis. Wird in der schulischen Prüfung ein Notenschnitt von mindestens 2,5 erreicht, kann diese als mittlerer Bildungsabschluss anerkannt werden.
Weitere Infos
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System. ZFA-Auszubildende sind 3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Berufsschule, wo Fachtheorie und allgemein bildende Fächer unterrichtet werden. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung in den Fächern Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen sowie Praxisorganisation und -verwaltung statt.
Zahnmedizinische Fachangestellte
An Zahnmedizinische Fachangestellte werden hohe Anforderungen gestellt. Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Konzentrationsfähigkeit, Lernbereitschaft und eine gute Auffassungsgabe sind einige der persönlichen Eigenschaften, die Zahnärzte von ihren Auszubildenden neben einem guten Schulabschluss erwarten. Empfehlenswert ist ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis, um festzustellen, ob der Beruf den eigenen Wünschen entspricht.
Aufgabenbereiche:
Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, dazu zählen: Materialvorbereitung und Verarbeitung, Bereitlegen zahnärztlicher Instrumente, Durchführung aller hygienischen Maßnahmen, Unterstützung des Zahnarztes bei der Patientenbetreuung, Zahnröntgenaufnahmen, Praxisverwaltung (dazu gehören u.a.: Zahnärztliche Abrechnung Korrespondenz/Kommunikation, Materialverwaltung, Mithilfe bei der Buchführung, Terminmanagement).
Zahnmedizinische Fachangestellte haben attraktive Entwicklungsmöglichkeiten:
Prophylaxe-Helferin
Zahnmedizinische Verwaltungshelferin (ZMV), diese wird sowohl an der Schule, als auch als Aufstiegsfortbildung durch die ZÄK ausgebildet,
Zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF),
Dentalhygienikerin (DH)
Information hierzu können durch die Schule (ZMV-Zusatzqualifikation) oder durch die ZÄK (Norddeutsches Fortbildungsinstitut) eingeholt werden.
Fragen?
Ansprechpartnerin Zahnmedizinische Fachangestellte:
Martina Becker