Berufsschule

Zahnmedizinische Fachangestellte

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die EHG sind der Haupt­schul­abschluss und ein Ausbildungs­vertrag mit einer ausbildungs­berechtigten Zahnarzt­praxis.

Abschluss

Die Ausbildung endet mit der Abschluss­prüfung vor der Zahnärzte­kammer. Im schriftlichen Teil werden die Fächer Deutsch, Gemeinschafts­kunde, Wirtschafts- und Sozial­kunde, Behandlungs­assistenz, Abrechnungs­wesen und Praxis­organisation/ Praxis­verwaltung geprüft. Im praktischen Teil zeigen die Auszubildenden, dass sie Patienten vor, während und nach der Behandlung betreuen sowie über Behandlungs­abläufe und Prophylaxe informieren und zur Kooperation motivieren können. Die zukünftigen ZFA weisen ihre Kompetenz bei der Organisation von Behandlungs­abläufen, bei der Praxis­verwaltung und bei der Behandlungs­assistenz nach. Dabei berücksichtigen sie die Erfordernisse von Arbeits­sicherheit, Gesundheits­schutz und Umwelt­schutz sowie die Hygiene­vorschriften für die Zahnarzt­praxis. Wird in der schulischen Prüfung ein Noten­schnitt von mindestens 2,5 erreicht, kann diese als mittlerer Bildungs­abschluss anerkannt werden.

Weitere Infos

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System. ZFA-Auszubildende sind 3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Berufs­schule, wo Fach­theorie und allgemein bildende Fächer unterrichtet werden. Am Ende des zweiten Ausbildungs­jahres findet eine Zwischen­prüfung in den Fächern Behandlungs­assistenz, Abrechnungs­wesen sowie Praxis­organisation und -verwaltung statt.

Zahnmedizinische Fachangestellte

An Zahn­medizinische Fach­­angestellte werden hohe Anforderungen gestellt. Sorgfalt, Verantwortungs­­bewusstsein, Konzentrations­fähigkeit, Lern­­bereitschaft und eine gute Auffassungs­gabe sind einige der persönlichen Eigen­schaften, die Zahn­ärzte von ihren Auszubildenden neben einem guten Schul­abschluss erwarten. Empfehlens­wert ist ein Praktikum in einer Zahnarzt­­praxis, um fest­zustellen, ob der Beruf den eigenen Wünschen entspricht.

Aufgabenbereiche:
Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, dazu zählen: Material­­vorbereitung und Verarbeitung, Bereit­­legen zahnärztlicher Instrumente, Durch­­­führung aller hygienischen Maßnahmen, Unterstützung des Zahnarztes bei der Patienten­­betreuung, Zahn­­röntgen­­aufnahmen, Praxis­­verwaltung (dazu gehören u.a.: Zahn­­ärztliche Abrechnung Korrespondenz/Kommunikation, Material­­­verwaltung, Mithilfe bei der Buch­­führung, Termin­­­management).

Zahnmedizinische Fachangestellte haben attraktive Entwicklungsmöglichkeiten:

Prophylaxe-Helferin

Zahnmedizinische Verwaltungshelferin (ZMV), diese wird sowohl an der Schule, als auch als Aufstiegs­fortbildung durch die ZÄK ausgebildet,
Zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF),

Dentalhygienikerin (DH)

Information hierzu können durch die Schule (ZMV-Zusatzqualifikation) oder durch die ZÄK (Norddeutsches Fortbildungsinstitut) eingeholt werden.